Rutschsicherheit / Rutschhemmung
Die Eigenschaft der Oberfläche eines Bodenbelages, das Ausrutschen beim Begehen zu erschweren oder zu verhindern.
Nach der deutschen Berufsgenossenschaftlichen Regel (BGR 181) und Ihr "Merkblatt für Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr" gelten Mindest-Anforderungen für die Rutschsicherheit in öffentlichen Räumen.
Die Rutschsicherheitswerte reichen von R9 bis R13, wobei Beläge mit dem Wert R13 den höchsten Anforderungen genügen.
Geltungsbereiche:
Rutschhemmklasse R9: Eingangsbereiche innen, Flure innen, Treppen innen, Verkaufsräume, Kundenräume, normale Innenräume
Rutschhemmklasse R10: Umkleideräume, Waschräume, Toiletten
Rutschhemmklasse R11: Eingangsbereich außen, Außentreppen
Rutschhemmklasse R12: Laderampen und Schrägrampen außen
Die Prüfung wird im Laborverfahren durch Begehen einer schiefen Ebene durchgeführt und erfolgt nach DIN 51130.